Entlastung und Pflege
Die Pflege und Betreuung eines hilfebedürftigen Menschen stellt oft eine hohe Belastung für die pflegenden Angehörigen dar. Doch gerade unter diesen schwierigen Bedingungen brauchen sie Entlastung. Auch wenn die pflegende Person selber erkrankt, entstehen Probleme. Wer übernimmt dann die Betreuung, wer pflegt die hilfebedürftigen Angehörigen zuverlässig und fachgerecht? In diesen Fällen, also bei Verhinderung, Krankheit oder Urlaub, bieten wir die Möglichkeit der Verhinderungspflege an. Die Verhinderungspflege in stationären Wohneinrichtungen können in der Wohnstätte, im Wohnen Würzburger Straße und im Wohnen Einsteinstraße stattfinden.
Vorbereitungen für die Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege der Lebenshilfe stellt in bestimmten Wohngruppen ein Zimmer zur Verfügung, um Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung für eine begrenzte Dauer aufzunehmen. Zur Vorbereitung der Aufnahme findet ein Kennenlerngespräch bzw. Informationsgespräch mit der betreffenden Person und den betreuenden und pflegenden Angehörigen in der Einrichtung statt.
Betreuung auf Zeit
Die Menschen, die für eine begrenzte Zeit bei uns aufgenommen sind, werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut. Ihre Bedürfnisse und Wünsche werden respektiert und der Aufenthalt wird entsprechend gestaltet. Darüber hinaus werden sie Teil einer Gruppe, fühlen sich unter Gleichgesinnten wohl und schließen eventuell Freundschaften. Nicht selten entsteht so der Wunsch, ganz in einer Wohneinrichtung leben zu wollen.
Was kostet die Verhinderungspflege?
Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den überwiegenden Teil der Kosten für einen vorübergehenden Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Wohneinrichtungen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Kosten werden von der Pflegekasse im Rahmen der Jahrespauschale von insgesamt 1612,- € für Verhinderungspflege und 1612,- € für Kurzzeitpflege im Jahr übernommen. Je nach Hilfebedarfsgruppe können damit bis zu 6 Wochen im Jahr abgedeckt werden. Bitte beachten Sie, dass eventuelle Angebote der Offenen Hilfen (OBA, FeD) aus dem gleichen Budget bezahlt werden. Sie verwalten Ihren Gesamtbetrag selbst!
Einen geringen Eigenanteil muss die Familie selber tragen. Dieser Eigenanteil kann aber nach einer Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Menschen mit Behinderung vom Bezirk übernommen werden. Sollte die betreffende Person keinen Pflegegrad haben, richten Sie Ihr Anliegen auf Kurzzeitwohnen an den Bezirk als zuständigen Kostenträger. Dabei findet eine Einkommens- und Vermögensprüfung statt und es erfolgt eine voll umfängliche Kostenübernahme.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme.
Kontakt bei Fragen zur Verhinderungspflege oder bei Betreuungsbedarf
Bereichsleitung:
Saskia Madokpon
Pirckheimerstraße 2 - 4
91074 Herzogenaurach
Telefon: 09132 / 78 10-811
Telefax: 09132 / 78 10-819
E-Mail: wohnen(at)lebenshilfe-herzogenaurach.de