Familienentlastender Dienst (FeD)

Was ist der Familienentlastende Dienst?
Der Familienentlastende Dienst (FeD) unterstützt und entlastet Familien mit behinderten Angehörigen. Er bietet stundenweise Einzelbetreuungen von Menschen mit Behinderung.
Der FeD übernimmt Betreuungsangebote wie Spielen, Spielplatzbesuch oder Vorlesen, die Begleitung zu Freizeitaktivitäten wie Schwimmen, Kino oder Begleitung zu Therapien, evtl. pflegerische Tätigkeiten wie Baden, Essen oder ins Bett bringen.
Mit diesem Betreuungsangebot wollen wir Familien in der Betreuung und Pflege von Angehörigen mit Behinderung zu Hause unterstützen, ihnen „Freiräume“ zur Erholung und die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen. Gleichzeitig wird Menschen mit einer Behinderung durch die Betreuung im FeD die Möglichkeit der selbständigen Freizeitgestaltung gegeben.

 

Wo und wann ist der FeD tätig?
Die Betreuung der Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen findet im Elternhaus statt. Auch bei außerhäuslichen Aktivitäten können die Betreuerinnen und Betreuer unterstützen. Die Betreuung findet je nach Wünschen des Betreuten und seiner Familie statt. Die stundenweise Betreuung kann tagsüber, am Abend, am Wochenende und in den Ferien erfolgen. Sie richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung und seiner Familie.


Wer führt den FeD durch?
Der FeD ist Teil der Offenen Hilfen und wird von einer hauptamtlichen Mitarbeiterin geleitet und organisiert. Die entlastende Betreuung vor Ort übernehmen Ehrenamtliche, die Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen haben. Sie erhalten hierzu eine gezielte Einarbeitung und fortlaufende Schulung(en).

 

Wer kann den FeD in Anspruch nehmen?
Die Leistungen des FeD können Familien aus dem westlichen Landkreis Erlangen-Höchstadt in Anspruch nehmen. Der FeD ist für jede Altersgruppe tätig. Das Angebot richtet sich jedoch vorrangig an Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung sowie sinnesbeeinträchtigte und chronisch kranke Menschen.

 

Wie kann man den FeD beantragen?
Eltern oder Sorgeberechtigte von Menschen mit Behinderung wenden sich an uns. Nach einem persönlichen Kontakt vermitteln wir nach einem Kennenlerngespräch eine geeignete Betreuung. Zur vereinbarten Zeit übernimmt diese Person die benötigte Unterstützung.

 

Wer trägt die Kosten für den FeD?
Für die Übernahme der Kosten gibt es mehrer Möglichkeiten:

  • Verhinderungspflege (sofern der Anspruch auf Verhinderungspflege ausgeschöpft ist, kann der zur Verfügung stehende Anspruch der Kurzzeitpflege (806,- €) auf die Verhinderungspflege übertragen werden)
  • Angebote zur Unterstützung im Altag (früher: zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
  • Hilfe zur Pflege
  • Selbstzahler

Hierzu beraten wir Sie gerne.

 

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Sie haben Interesse an der Betreuung und Begleitung von Kindern oder Erwachsenen?
Für die Betreuung im FeD brauchen wir ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung. Für Schülerinnen und Schüler (ab 16 Jahren), Auszubildende, Studierende und andere Interessierte bietet dies eine Möglichkeit, sich sozial zu engagieren.

Aufgaben für Ehrenamtliche sind:

  • Betreuung und Versorgung der Menschen mit Behinderung
  • Freizeitgestaltung und Unternehmungen
  • bei Bedarf pflegerische Tätigkeiten


Ehrenamtliche erhalten:

  • Begleitung und Qualifizierung durch hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • eine steuerfreie Aufwandsentschädigung und Übernahme der Fahrtkosten
  • regelmäßige Helferschulungen
  • Erfahrungen, neue Kontakte und viel Spaß

 

Der Familienentlastende Dienst wird gefördert vom Bezirk Mittelfranken und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.

Kontakt

Familienentlastender Dienst (FeD)

Steggasse 12

91074 Herzogenaurach

Telefon: 09132 / 78 10-182

Telefax: 09132 / 78 10-181

E-Mail:   oh-fed@lebenshilfe-herzogenaurach.de