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Mehr berufliche Möglichkeiten für Heilerziehungspfleger/innen

Uneingeschränkter Einsatz als Fachkraft in Kindertagesstätten | Sonderpädagogische Zusatzqualifikation entfällt für WfbM



Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger können ab sofort ohne Einschränkung als pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten eingesetzt werden. Das war bisher nur dann möglich, wenn es sich um eine integrative Kita handelte, ein Kind mit Behinderung/drohender Behinderung betreut wurde oder z.B. eine Weiterbildung zum/r Heilerziehungspfleger/in im Erziehungsdienst vorlag.

 

Auch im Hinblick auf den Einsatz von Heilerziehungspfleger/innen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gibt es eine Änderung. Hier ist zukünftig eine Anstellung als Fachkraft ohne Sonderpädagogische Zusatzqualifikation möglich.

 

Sie haben Interesse an einer Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (m/w/d)? Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns, für den Ausbildungsbeginn im September 2023 sind noch Plätze frei.

Ihr Kontakt: Susanna Hüser (Personalleitung) | 09132 - 78 10 141

Weitere Informationen: Ausbildung Heilerziehungspflege