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IN EINFACHER SPRACHE: Die Offenen Hilfen informieren Sie über aktuelle Informationen zu Corona

Wir geben auch Auskunft zu Unterstützungsleistungen und –angeboten.



Unsere Beratungskräfte bei den Offenen Hilfen sind Herr Fahrmeier und Frau Völker.
Die Beratung erreicht man gerade nur telefonisch oder per E-Mail.

Telefon:  09132 – 78 10 -188 oder -198
E-Mail:    beratung(at)lebenshilfe-herzogenaurach.de

Persönliche Beratungskontakte sind bei uns derzeit nur in Ausnahmefällen möglich.



Einige Informationen sind in möglichst einfacher Sprache geschrieben, damit möglichst viele es verstehen können.


Informationen in schwerer Sprache sind ab Punkt 3. zu finden.

NEU steht über einigen Informationen. Diese sind neu oder wurden aktualisiert.



1. Allgemeine Informationen und Hinweise in Zeiten von Corona:

Es gibt viele Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Zum Beispiel im Internet bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/empfehlungen-zu-covid-19-corona-virus/. Oder bei AKTION MENSCH: www.aktion-mensch.de/corona-infoseite. Oder beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/leichte-sprache-uebersichtsseite-2/informationen-zum-corona-virus-in-leichter-sprache/6-verordnung-ueber-infektions-schutz-wegen-corona-regeln-von-der-regierung-von-bayern/?lang=de_ls


Durch Corona sind viele Menschen verunsichert oder haben Ängste.
Sie können dagegen etwas tun. Wir haben Tipps und Telefonnummern von Beratungsstellen zusammengestellt:


Corona-Stress
(Einfache Sprache)


Es gibt viele Telefonnummern von Beratungs-Stellen. Die können bei Problemen und Fragen weiterhelfen:
www.buendnis-fuer-familie.de/coronazeit-hilfe-in-belastungs-und-krisensituationen 
(Schwere Sprache)


2. Informationen in einfacher Sprache:


Aktuelles. Hier werden Neuigkeiten vorgestellt, die Menschen mit Behinderung betreffen.


NEU

Entlastungsbetrag:
Für die Pflegegrade ist im Gesetz festgelegt, für welche Hilfen man den Entlastungs-Betrag ausgeben darf.
Der Entlastungs-Betrag beträgt 125,- im Monat.
Im Pflege-Grad 1 darf man jetzt auch andere Angebote oder Hilfe von Nachbarn davon bezahlen. Das gilt bis 30.09.2020.

Der Entlastungsbetrag aus 2019 darf bis zum 30.09.2020 genutzt werden. Anders als sonst, verfällt er nicht am 30.06.2020.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


NEU

Pflege-Unterstützungs-Geld:


Das Pflege-Unterstützungs-Geld wird jetzt für 20 Arbeitstage gewährt. OHNE dass eine kurzzeitige Arbeits-Verhinderung im Sinne einer akuten Pflegesituation vorliegen muss. Normal sind es nur 10 Arbeitstage.
Das gilt bis 30.09.2020.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


NEU


Kurzzeitpflege:
Es gibt für Kurz-Zeit-Pflege jetzt mehr Geld. 2.418 Euro werden übernommen. Die Kurzzeitpflege muss aber in einer Einrichtung zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbracht werden. Das soll bis zum 30.09.2020 gelten. Und rückwirkend ab 28.03.2020.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


Pflege-Hilfsmittel:
Es gibt fünf Pflege-Grade.
In allen Pflege-Graden darf man Pflege-Hilfsmittel im Wert von 40 Euro kaufen. Das gilt einmal im Monat.
Durch die Corona-Pandemie wurden Pflege-Hilfsmittel teuer. Deshalb kann darf man dafür jetzt 60 Euro im Monat ausgeben.


Pflege-Hilfsmittel sind zum Beispiel:
Einmalhandschuhe, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalschürzen, Fingerlinge, Bettschutzeinlagen, Mundschutz.
Manche Krankenkassen akzeptieren mittlerweile auch Rechnungen von Drogeriemärkten oder Onlinehändlern, wenn die Apotheken keine Pflege-Hilfsmittel liefern können.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


MDK Begutachtungen finden statt:
Beantragt man einen Pflege-Grad, wird durch den Medizinischen-Dienst der Kranken-¬Kassen (MDK) überprüft, wie viel Hilfe und Unterstützung gebraucht wird.
Dadurch bestimmt der Gutachter, welchen Pflege-Grad man bekommt.
Eigentlich kommt der Gutachter nach Hause. Wegen des Corona-Virus darf er gerade nicht in die Häuser.


Der Pflege-Grad ist eine wichtige Unterstützung. Deshalb finden Begutachtungen trotzdem statt.
Aber es wird jetzt ein Frage-Bogen mit der Post geschickt. Oder man wird angerufen.


Beratungs-Besuche, wenn man einen Pflege-Grad hat:
Wenn man Pflege-Grad 2, 3, 4 oder 5 hat, werden regelmäßig Beratungs-Besuche gemacht. Eigentlich kommt der Berater nach Hause. Wegen des Corona-Virus darf er gerade nicht in die Häuser.
Deshalb müssen zwischen 01.01.2020 und 30.09.2020 die Beratungs-Besuche nicht gemacht werden. Das Pflegegeld bekommt man trotzdem.
Bei Bedarf ist im Einzelfall eine telefonische Beratung möglich.
Zu genaueren Informationen kontaktieren Sie die zuständige Pflegekasse.


3. Informationen in schwerer Sprache:



NEU


Ausführlichere Informationen zu den vorherigen Punkten und aktuell relevanten Pflegethemen finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/corona-was-wenn-die-pflege-zu-hause-neu-organisiert-werden-muss-45753

 

!!! NEU !!!



Für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung bedeutsam ist eine wichtige Anpassung im Infektionsschutzgesetz:

 

  • Auch Eltern erwachsener Menschen mit Behinderung können rückwirkend zum 30. März 2020 einen Anspruch auf Verdienstausfall haben, wenn sie ihr Kind wegen der Schließung von Werkstätten, Tagesförderstätten etc. mangels anderweitiger Möglichkeiten zu Hause „beaufsichtigen, betreuen oder pflegen“.
  • Zudem wird die Dauer des Entschädigungsanspruchs für alle Anspruchsberechtigten verlängert. Jeder erwerbstätige Person, also jedes Elternteil, erhält die Entschädigung längstens für 10 Wochen. Alleinerziehende erhalten sie längstens für zwanzig Wochen.
  • Der Bundesrat hat dem Gesetz am 5. Juni zugestimmt, sodass die Regelungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Informationen zu möglichen Unterstützungsleistungen für Eltern von (erwachsenen) Kindern mit Behinderung (Stand Mai 2020):

https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/BVLH_20200525_Regelungen_Verdienstausfall_Betreuung_erw_Menschen_mit_Behinderung.pdf

 


bzw.

https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/BVLH_20200525_Regelungen_Verdienstausfall_Betreuung_Kinder.pdf

 

NEU


Informationen zu möglichen Unterstützungsleistungen für Eltern von (erwachsenen) Kindern mit Behinderung:


https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/BVLH_20200525_Regelungen_Verdienstausfall_Betreuung_erw_Menschen_mit_Behinderung.pdf

bzw.


https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/BVLH_20200525_Regelungen_Verdienstausfall_Betreuung_Kinder.pdf




Der Antrag auf Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall wegen coronabedingter Kinderbetreuung ist online möglich:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/massnahmen/Elternhilfe



Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informiert über finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangebote in Krisensituationen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie



 
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen. Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Welche Regelungen bei wegfallendem Einkommen durch die Corona-Pandemie ab dem 1. April gelten, erfahren Sie hier:
www.bmfsfj.de/kiz




Das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung soll helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern: vereinfachter Zugang zu Grundsicherung, Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, Entschädigung für Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung, vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag. Weitere Informationen unter:
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html


Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien  dar. Unser Team der Offenen Hilfen ist auch jetzt für Sie erreichbar. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Familienentlastenden Dienst (FeD) und durch unser Beratungsangebot.

Kommen Sie gut durch diese Zeit und bleiben Sie gesund!

 
Ute Meindel und das Team der Offenen Hilfen